Am 15. Januar 2025 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe gemäss § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
CHF 725’000.00 für die Abwassererschliessung Gebiete Allenwil und Niderau
Gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) kann gegen diesen Beschluss wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Akten liegen während der Rekursfrist im Werkhofgebäude, Abteilung Tiefbau und Werke, während den ordentlichen Öffnungszeiten, zur Einsicht auf.
- Januar 2025
Gemeinderat Bauma