Quartierplan Lipperschwendi/Lenzen – Verfahrenseinleitung, Bekanntmachung der Rechtskraft

HBTBAmtliche Publikation

Quartierplan Lipperschwendi/Lenzen;
Verfahrenseinleitung, Bekanntmachung der Rechtskraft

Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 15. August 2022 mit Beschluss Nr. 0329/22 die Verfahrenseinleitung des Quartierplans Lipperschwendi/Lenzen, welche der Gemeinderat Bauma mit Beschluss vom 23. Februar 2022 festgesetzt haben, genehmigt. Auf die Publikation vom 29. September 2022 des Festsetzungsbeschlusses vom 23. Februar 2022 und der von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung Nr. 0329/22 genehmigten Quartierplaneinleitung ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Einleitung des Quartierplans Lipperschwendi/Lenzen in den beiden Gemeinden Bauma und Fischenthal, tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.

Gemeinderat Bauma