Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2025-129 vom 16. Juni 2025 gestützt auf Art. 26 Ziff. 6 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Bauma vom 9. Dezember 2019 das Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an Flurwegorganisationen (Flurwegreglement) erlassen und auf den 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt.
Dieses Reglement regelt die Leistung von Beiträgen der Gemeinde an Flurwegorganisationen für den Betrieb und Unterhalt von Flurwegen in der Gemeinde Bauma. Die Ausrichtung von Gemeinde-Beiträgen an Flurwegorganisationen bezweckt durch die Mitfinanzierung von Unterhaltsarbeiten die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Flurwege sicherzustellen. Beiträge werden nur für Flurwege ausgerichtet, die öffentlich zugänglich sind.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes [VRG]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Akten liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, während den ordentlichen Öffnungszeiten, zur Einsicht auf.
- Juni 2025
Gemeinderat