Reglement über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr Bauma; Erlass und Anpassung der Entschädigungen per 1. Januar 2020

PRSIAmtliche Publikation

Mit Beschluss-Nr. 2020-147 vom 19. August 2020 hat der Gemeinderat Bauma das Reglement über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr Bauma erlassen und die Entschädigungen rückwirkend per 1. Januar 2020 angepasst. Das Reglement sowie der Gemeinderatsbeschluss liegen ab 3. September 2020 während 30 Tagen zu den üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Bauma, Dorfstrasse 41, Bauma, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, 1. OG, zur Einsicht auf. Zudem ist das Reglement auf der Website der Gemeinde Bauma publiziert.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

3. September 2020

Gemeinderat