Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung sind seit 1. Juni 2025 in Kraft. Die Bestimmungen zur Hundeausbildung lauten neu wie folgt:
Theoriekurs: Ersthundehaltende und Wiedereinsteiger, die seit über 10 Jahren keinen Hund mehr hatten, müssen einen theoretischen Ausbildungskurs absolvieren. Dieser
Theoriekurs ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung im Kanton Zürich zu besuchen. Es ist sinnvoll, den Theoriekurs vor der Übernahme des Hundes zu absolvieren. Die theoretische Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Praxiskurs: Neu müssen alle Hunde unabhängig von Grösse oder Rasse die praktische Ausbildung absolvieren. Diese ist innert zwölf Monaten nach Zuzug aus einem anderen Kanton oder nach Beginn der Hundehaltung zu absolvieren, wobei der Hund zu Beginn der praktischen Ausbildung mindestens sechs Monate alt sein muss. Der Praxiskurs umfasst sechs Lektionen und ist bei der hundeausbildenden Person zu absolvieren, die über eine Bewilligung des Veterinäramtes verfügt. Für den erfolgreichen Abschluss der praktischen Ausbildung
müssen die vorgegebenen Lernziele erreicht werden. Wird eines dieser Ziele nicht erfüllt, sind weitere Lektionen erforderlich.
Das Veterinäramt hat die Lernziele und Ausbildungsinhalte für die theoretische Ausbildung sowie die Lernziele für die praktische Hundeausbildung festgelegt. Ziel der Änderungen ist, die
Ausbildungspflicht zu vereinheitlichen und gleichzeitig die Ausbildungsqualität zu verbessern.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des Veterinäramts des Kantons Zürich verfügbar. Wir empfehlen allen Hundehaltenden, sich über die neuen Anforderungen zu informieren und die
entsprechenden Kurse zu planen.
5. Juni 2025
Gemeinde Bauma | Abteilung Sicherheit

