Bauma. Revitalisierung und Hochwasserschutz Töss («Depotareal Bauma 2020»)
Auflage des Projekts gemäss §§ 18a und 38 Wasserwirtschaftsgesetz und des Landerwerbsplanes gemäss §§ 22 ff. des Gesetzes betreffend die Abtretung von Privatrechten und Festlegung des Gewässerraums.
Öffentliche Planauflage
Das Projekt «Depotareal Bauma 2020» sieht eine umfassende Neugestaltung des Areals rund um den Bahnhof Bauma vor. Im Rahmen dieses Projekts plant das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), die Töss zu revitalisieren und hochwassersicher auszubauen. Der Projektperimeter umfasst den rund 620 m langen Tössabschnitt von der dritten Schwelle oberhalb der Brücke Sternenbergstrasse bis zur Brücke Sennhüttenstrasse.
Das Projekt beinhaltet neben der ökologischen Aufwertung des Gewässers und der Verbesserung des Hochwasserschutzes auch die abschnittsweise Verlegung des Tössuferwegs entlang des Depotareals sowie eine Aufwertung des Gebiets für die Naherholung.
In diesem Zusammenhang steht gestützt auf § 38 Wasserwirtschaftsgesetz (WWG) das gleichzeitig öffentlich aufgelegte Konzessionsgesuch der Gemeinde Bauma für einen Zugang zum Gewässer mittels Sitzstufen. Für den Zugang wird eine Fläche von rund 350 m2 der Gewässergrundstücke Kat.-Nrn. BA7401 und BA7098 der Töss, öffentliches Gewässer Nr. 7000, beansprucht. Die Gemeinde Bauma ersucht um die Erteilung der wasserrechtlichen Konzession für den Zugang.
Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für die Töss gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) auf.
Verweis
Das Projekt des AWEL ist Teil umfassender Anpassungen des Depotareals Bauma und wurde in Koordination mit dem nachfolgenden Auflageprojekt erstellt, welches aus Koordinationsgründen gleichzeitig öffentlich aufgelegt wird:
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren, Planvorlage des Dampfbahn-Vereins Zürcher Oberland (DVZO) betreffend Depotareal Bauma 2020, Bundesamt für Verkehr (BAV)
Planeinsicht
Die Unterlagen können vom 31.01.2025 bis 03.03.2025 bei der Gemeinde Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, während der Bürozeiten eingesehen werden. Das Projekt ist soweit darstellbar ausgesteckt.
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt und/oder gegen den Gewässerraum kann innerhalb der Frist von 30 Tagen, die am 03.03.2025 abläuft, Einsprache erhoben werden. Einspracheberechtigt sind die betroffenen Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen betroffenen Personen einschliesslich der Standortgemeinde und andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung bei der Gemeinde Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Wasserbau, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden. Verzichtet ein Eigentümer auf diese Einsprache, wird angenommen, dass er mit der Abtretung einverstanden ist. Zudem anerkennt er bezüglich seiner Ansprüche die Richtigkeit des Entscheides der Schätzungskommission zum Voraus.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Projekts darf ohne Einwilligung des Enteigners (Kanton) an der äusseren Beschaffenheit des Abtretungsgegenstandes keine wesentliche Veränderung vorgenommen werden. In Bezug auf die rechtlichen Verhältnisse am Abtretungsgegenstand sind gar keine Veränderungen erlaubt. Notfälle sind hiervon ausgenommen.
Der Enteigner haftet für Schäden, der aus den genannten Einschränkungen entsteht. Sind zwei Jahre seit der öffentlichen Bekanntmachung vergangen, ist der Grundeigentümer nicht mehr an die Einschränkungen gebunden. Werden trotz dieser Vorschriften Veränderungen am Abtretungsgegenstand vorgenommen, sind sie bei der Berechnung der Entschädigungssumme nicht zu berücksichtigen. Ein hieraus entstandener Schaden ist dem Enteigner zu ersetzen.
Kontaktstelle
Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung Wasserbau, Sektion Bau
Walcheplatz 2
8090 Zürich