So nicht!

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Immer wieder, vor allem vor Zügelterminen, wird Sperrgut und anderer Müll illegal entsorgt. Dabei kommt es auch zu eigentlichem Abfalltourismus, indem der Müll aus benachbarten Gemeinden nach Bauma gekarrt wird. 

Die Gemeinden sind verpflichtet, die Entsorgung der Siedlungsabfälle verursachergerecht zu finanzieren. Sie erheben dafür gewichts- oder volumenabhängige Gebühren. Mit den Abfallgebühren müssen die Gemeinden die laufenden Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle decken.

Werden Abfälle illegal entsorgt, geht das zu Lasten der grossen Mehrheit der korrekten Einwohnerinnen und Einwohner, welche die fachgerechte Beseitigung des illegal deponierten Mülls mit ihren Gebühren mitfinanzieren müssen.

Werden die Eigentümer des Mülls eruiert, kann die Gemeinde diesen neben den Entsorgungskosten empfindliche Bussen auferlegen.

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