Sternenbergstrasse – Gehwegergänzung; Instandsetzung und Neubau von Stützbauwerken; öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG)

HBTBAmtliche Publikation

Sternenbergstrasse – Gehwegergänzung; Instandsetzung und Neubau von Stützbauwerken;
Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG)

Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:

Organisatorische Angaben
Schalteröffnungszeiten Gemeinde Bauma:
Montag: 08:30 – 11:30 Uhr / 14:00 – 18:30 Uhr
Dienstag – Donnerstag: 08:30 – 11:30 Uhr / 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr durchgehend
Meldungstyp und Veröffentlichungsdatum
Veröffentlichungsdatum 22.02.2024
Angaben zum Strassenbauprojekt
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Projektbezeichnung Gemeinde Bauma
SternenbergstrasseGehwegergänzung; Instandsetzung und Neubau von Stützbauwerken
Bemerkungen zum Projekt Auf der Sternenbergstrasse soll im Bereich Töss bis Nr. 33/37 ein Gehweg erstellt werden. Dazu muss die Strasse verbreitert und talseitig müssen neue Stützkonstruktionen erstellt werden. Das Haus auf Parzelle BA609 muss abgebrochen werden.
Durchführende Stelle Tiefbauamt Kanton Zürich
Rechtliche Hinweise und Fristen
Angaben zur Auflage Gemeindeverwaltung Bauma
Abteilung Tiefbau und Werke
Gublenstrasse 32
8494 BaumaDie Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Ergänzende rechtliche Hinweise Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Bauma zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt,
Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.
Frist in Tagen 32
Ablauf der Frist 25.03.2024
Kontaktstelle Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren,
Walcheplatz 2, 8090 Zürich