Sternenbergstrasse – Gehwegergänzung; Instandsetzung und Neubau von Stützbauwerken;
Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG)
Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:
Organisatorische Angaben | ||
Schalteröffnungszeiten Gemeinde Bauma: Montag: 08:30 – 11:30 Uhr / 14:00 – 18:30 Uhr Dienstag – Donnerstag: 08:30 – 11:30 Uhr / 14:00 – 16:30 Uhr Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr durchgehend |
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Meldungstyp und Veröffentlichungsdatum | ||
Veröffentlichungsdatum | 22.02.2024 | |
Angaben zum Strassenbauprojekt | ||
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt. | ||
Projektbezeichnung | Gemeinde Bauma SternenbergstrasseGehwegergänzung; Instandsetzung und Neubau von Stützbauwerken |
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Bemerkungen zum Projekt | Auf der Sternenbergstrasse soll im Bereich Töss bis Nr. 33/37 ein Gehweg erstellt werden. Dazu muss die Strasse verbreitert und talseitig müssen neue Stützkonstruktionen erstellt werden. Das Haus auf Parzelle BA609 muss abgebrochen werden. | |
Durchführende Stelle | Tiefbauamt Kanton Zürich | |
Rechtliche Hinweise und Fristen | ||
Angaben zur Auflage | Gemeindeverwaltung Bauma Abteilung Tiefbau und Werke Gublenstrasse 32 8494 BaumaDie Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen. |
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Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. | ||
Ergänzende rechtliche Hinweise | Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Bauma zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen. |
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Frist in Tagen | 32 | |
Ablauf der Frist | 25.03.2024 | |
Kontaktstelle | Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich |