Bis anhin wurden die provisorischen Staats- und Gemeindesteuerrechnungen Ende Mai an alle Steuerpflichtigen versandt. Ab dem Jahr 2019 erfolgt systembedingt dank der Einführung einer neuen Software diesbezüglich eine Änderung. Die Rechnungen für die Staats- und Gemeindesteuern für das laufende Jahr können bereits im Februar versandt werden. An den Fälligkeitsterminen ändert sich nichts.
Der Erhalt einer Steuerrechnung löst in der Regel nur bei den Allerwenigsten Glücksgefühle aus – egal ob im Februar oder Mai. Trotzdem bringt die frühere Zustellung im Februar einige Vorteile mit sich:
- Vergütungszinsen
Bei sofortiger Bezahlung profitieren die Steuerpflichtigen von einer längeren Verzinsung zu Ihren Gunsten (sofern die Schlussrechnung nicht höher als die provisorische Rechnung ausfällt). - Mehr Zeit für Ratenzahlungen – mehr Flexibilität bei finanziellen Engpässen. Steuerpflichtige, welche die Steuerlast auf das ganze Jahr verteilen möchten, können dies vereinbaren. Es besteht neu die Möglichkeit, neben den bisherigen 3 Raten entweder in 7 oder auch in 10 Raten zu bezahlen.
- Dauerauftrag
Selbstverständlich besteht weiterhin auch die Möglichkeit, mit dem ebenfalls zugestellten leeren Einzahlungsschein einen Dauerauftrag für das laufende Jahr zu erstellen. Wichtig ist, dass die Referenznummer jedes Jahr angepasst wird, so dass die Zahlungen eindeutig und direkt zugeordnet werden können.
Ausserdem haben die Steuerpflichtigen mit dem gelben Beiblatt jeweils die Möglichkeit, dem Steueramt Veränderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse für das laufende Jahr mitzuteilen. Das Steueramt wird dann die provisorische Rechnung den aktuellen Verhältnissen entsprechend anpassen (z.B. wegen Pensionierung, Aufnahme der Erwerbstätigkeit, etc.).
Haben Sie Fragen? Die Mitarbeitenden der Abteilung Steuern sind gerne unter 052 397 70 40 oder steuern@bauma.ch für Sie da.
Gemeinde Bauma | Abteilung Steuern

