Unterdorfstrasse – Ausbau Bushaltestelle Widen (Auflage gem. § 13 Strassengesetz)

HBTBAmtliche Publikation

Unterdorfstrasse – Ausbau Bushaltestelle Widen
Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung

 Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:

Organisatorische Angaben
Schalteröffnungszeiten der Gemeinde Bauma:
Montag: 08:30 – 11:30 Uhr / 14:00 – 18:30 Uhr
Dienstag – Donnerstag: 08:30 – 11:30 Uhr / 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr durchgehend
Meldungstyp und Veröffentlichungsdatum
Veröffentlichungsdatum 26.08.2022
Angaben zum Strassenbauprojekt
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Projektbezeichnung Bauma, Unterdorfstrasse,
Ausbau Bushaltestelle Widen
Bemerkungen zum Projekt Die Unterdorfstrasse in der Gemeinde Bauma zählt zum Strassennetz des Kanton Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrstrasse Nr.15 geführt. Für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle «Widen» sind folgende Massnahmen vorgesehen:

– hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle gemäss Behindertengleichstellungsgesetz;
– Auslegung der Haltestelle auf Gelenkbusse;
– Erneuerung der Fussgängerschutzinsel;
– Erneuerung und Anpassung der öffentlichen Beleuchtung;
– Anpassen der Strassenentwässerung an neue Gegebenheiten.

Durchführende Stelle Tiefbauamt Kanton Zürich

 

Rechtliche Hinweise und Fristen
Angaben zur Auflage Gemeindeverwaltung Bauma
Dorfstrasse 41
Postfach 232
8494 BaumaDie Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Ergänzende rechtliche Hinweise Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Bauma zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt,
Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.
Frist in Tagen 35
Ablauf der Frist 30.09.2022
Kontaktstelle Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren,
Walcheplatz 2, 8090 Zürich