Unterschutzstellung, Dorfstrasse 40, Bauma

HBTBAmtliche Publikation

Einzelobjekte Heimatschutz; Liegenschaft Vers.-Nr. 850, Dorfstrasse 40, Bauma

Beschluss über die Unterschutzstellung

Der Gemeinderat Bauma hat am 09. März 2015 beschlossen:

Die Liegenschaft Dorfstrasse 40, Kat.-Nr. BA4048, Vers.-Nr. 850, ist ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und wird gemäss § 205 PBG unter Schutz gestellt.

Der Beschluss und die Akten liegen während 30 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, im Gemeindehaus, Dorfstrasse 41, Bauma, Abteilung Hochbau und Liegenschaften + Tiefbau und Werke, während den Öffnungszeiten (Montag von 08.30-11.30 Uhr und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Freitag von 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr) auf.

Rekursrecht

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Bauma, 31. März 2016

Gemeinderat Bauma