Urnenabstimmung; Anordnung

PRSIAmtliche Publikation

Gestützt auf § 57 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 lit. d GPR wird für

Sonntag, 12. Februar 2017,

folgende Abstimmung an der Urne angeordnet:

Projekt Böndler2020
Baukredit von CHF 6’885’000.00 (Kostengenauigkeit +/- 10%) für die Realisierung des Projekts Böndler2020, welches den Einbau einer Tagesstätte an das Haus Birke und dessen Renovation sowie die Umsetzung des Brandschutzkonzepts und die Anpassung von Vorschriften in den Häusern Birke und Linde vorsieht

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

12. Januar 2017

Der Gemeinderat