Urnenabstimmung; Anordnung

PRSIAmtliche Publikation

Gestützt auf § 57 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 lit. d GPR wird für

Sonntag, 24. September 2017,

folgende Abstimmung an der Urne angeordnet:

Hallenbad Bauma
Grundsatzabstimmung, ob das Hallenbad saniert werden soll. Als Variantenentscheide stehen zwei Möglichkeiten, die Variante Bestand oder die Variante Erweiterung, zur Auswahl.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

24. August 2017

Der Gemeinderat