Gestützt auf § 57 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 lit. d GPR wird für
Sonntag, 27. September 2020
eine kommunale Urnenabstimmung angeordnet. Die Abstimmungsfragen lauten:
A.Totalrevision Gemeindeordnung
Stimmen Sie der Totalrevision der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Bauma gemäss Entwurf der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2019 zu?
B.Initiative «Gemeindeversammlung in der Kirche»
Stimmen Sie der Initiative «Gemeindeversammlung in der Kirche» (Art. 11, Abs. 2 der neuen Gemeindeordnung) zu?
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
- August 2020
Der Gemeinderat

