Vorbeugung invasiver Neophyten

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Invasive Neophyten sind Pflanzen, die nach der Entdeckung von Amerika zu uns gekommen sind, sich explosionsartig verbreiten und unter anderem unsere Gesundheit und Infrastrukturbauten bedrohen sowie die einheimische Natur verdrängen.

Die Gemeinde möchte die invasiven Neophyten aus der Landschaft und dem Wald fernhalten. Dafür wird einiges in die konsequente Bekämpfung investiert und es sind bereits Erfolge sichtbar. Damit die gesteckten Ziele erreicht werden können, sind wir auf die Mithilfe der Bevölkerung und insbesondere der Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie deren Bewirtschafter angewiesen.

Im Feld und im Wald sowie entlang von Gewässern werden die Bekämpfungen ohne Information der Grundeigentümerinnen und -eigentümer durchgeführt. Wir bitten die Bevölkerung, die geltenden Vorschriften einzuhalten und keine Gartenabfälle wild zu entsorgen, da so oft neue problematische Bestände von Pflanzen entstehen.

Für nachfolgende Arten gilt ein durch den Bund festgelegtes schweizweites Umgangsverbot: Ambrosia, Riesenbärenklau, schmalblättriges Greiskraut, asiatischer Knöterich, Essigbaum, Goldruten, Drüsiges Springkraut. Diese dürfen weder verkauft, verschenkt, angepflanzt oder sonst wie vermehrt werden.

In vielen Gärten stehen Sommerflieder oder Kirschlorbeer. Deren Samen werden mit dem Wind oder durch Vögel in die Landschaft und bis weit in den Wald hinein getragen. Dort bedrängen sie die natürliche Waldverjüngung und reduzieren durch das massive Ausbreitungspotenzial die natürliche Vielfalt. Wenn Sie nicht auf Sommerflieder und Kirschlorbeer gänzlich verzichten wollen, fordern wir Sie auf, dafür zu sorgen, dass diese nicht versamen.

Jetzt ist es höchste Zeit, die Blüten oder Samen zu entfernen. Der Gartenbesitzer ist dafür verantwortlich, dass auf der Schwarzen Liste aufgeführte invasive Neophyten nicht versamen.

An manchen Orten blüht das Berufskraut, speziell auf mageren und offenen Standorten. Da dieses für die Landwirtschaft und die einheimischen Pflanzen eine grosse Bedrohung darstellt, sollte dieses unbedingt ausgerissen und entsorgt werden.

Merkblätter und weitere Informationen finden Sie auf der Website des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL (www.awel.zh.ch / Biosicherheit & Neobiota / Neobiota / Invasive Neophyten). Förster Rolf Stricker, Neophytenbeauftragter der Gemeinde Bauma, steht für Auskünfte und Beratungen gerne zur Verfügung (Telefon 052 394 11 88).

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Bekämpfung der invasiven Neophyten.

17. August 2017

Gemeinde Bauma | Präsidiales + Sicherheit