Vorstellung neues Parkierungskonzept

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Vorstellung des neuen Parkierungskonzepts im Anschluss an die Gemeindeversammlung vom 25. März 2024

Die Gemeinde Bauma besitzt ein Parkierungskonzept. Dieses ist aus dem Jahre 2008 und erstreckt sich über die Kernzone. Die Parkplatznachfrage hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Auftrag des Gemeinderates wurde unter fachlicher Unterstützung der Firma Remund und Kuster, Büro für Raumplanung AG, ein Parkierungskonzept für die gesamte Gemeinde erarbeitet.

In Bezug auf die Parkierungssituation sind folgende Hauptprobleme festzustellen:

  • Hohe Auslastung der Parkierungsanlagen im Zentrumsgebiet
  • Zunahme Tourismusverkehr
  • Unterschiedliche Regimevarianten
  • Fehlende Signalisation und unzweckmässige Markierungen

Mit einem neuen Parkierungskonzept sollen die festgestellten Probleme entschärft werden. Geplant ist, die Parkierungsanlagen in drei Typen zu gliedern:

  • Typ A: Parkierungsanlagen im Zentrum Bauma
    Um der hohen Parkplatznachfrage im Zentrum von Bauma entgegenzuwirken, soll auf im Eigentum der Gemeinde stehenden öffentlichen Parkplätzen eine Bewirtschaftung mit Parkgebühren eingeführt werden.
  • Typ B: Parkierungsanlagen bei öffentlichen Bauten und Anlagen (Schule, Gemeinde, Friedhof)
    Bei Schulhäusern soll von Montag bis Freitag, tagsüber von 7:00 bis 17:00 Uhr, ein Parkverbot für Unberechtigte eingeführt werden. Mit einer Parkkarte (z.B. für Lehrpersonal) ist das uneingeschränkte Parkieren erlaubt. Zwischen Montag und Freitag ab 17:00 Uhr bis 7:00 Uhr sowie am Samstag, Sonntag und an Feiertagen ist das Abstellen ohne Gebühr für maximal 4 Stunden erlaubt. Beim Friedhof sowie bei der Gemeindeverwaltung soll durchgehend eine zeitliche Beschränkung gelten. Mit einer Parkkarte ist das uneingeschränkte Parkieren erlaubt.
  • Typ C: Parkierungsanlagen für Naherholung/Tourismus
    In einer ersten Phase sollen auf öffentlichen Parkierungsanlagen, welche vorwiegend der Naherholung und dem Tourismus dienen (ausserhalb Zentrum Bauma) keine zeitliche oder monetäre Bewirtschaftung eingeführt werden. Zeigt sich in der ersten Phase, dass die Parkierungsanlagen überlastet und die Parkplatznachfrage das Parkplatzangebot bei Weitem übersteigt, ist in einer zweiten Phase eine monetäre Bewirtschaftung einzuführen.
    Im Zusammenhang mit der monetären Bewirtschaftung ist die Parkierung auf der Strasse zu unterbinden (Parkverbotszone).

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen der Bevölkerung das Parkplatzkonzept und die geplanten Massnahmen vorzustellen und dazu eine Rückmeldung einzuholen.

An der Informationsveranstaltung werden keine Beschlüsse gefasst. Die noch zu erarbeitende Parkplatzverordnung wird der Gemeindeversammlung erst zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet.

Das Parkierungskonzept kann auf der Homepage der Gemeinde Bauma eingesehen werden.

Der Gemeinderat