Der Ressortvorsteher Sicherheit, gestützt auf § 22 lit a) der Geschäftsordnung des Gemeinderats und § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung (KSigV, LS 741.2), verfügt folgende vorübergehende Verkehrsanordnung:
- Verkehrsanordnung:
Die Sternenstrasse in Sternenberg wird während der Dauer des Wiederaufbaus des Gasthofs Sternen für den Fahrverkehr gesperrt (ausgenommen Anwohner und Zubringerdienst).
- Verkehrsumleitung:
Die Verkehrsumleitung ist vor Ort signalisiert.
- Dauer:
Montag 6. Mai 2019 bis Dienstag 31. März 2020
- Missachtung:
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
- Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann beim Statthalteramt Pfäffikon ZH, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist, soweit möglich, beizulegen.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Besondere, zwingende Gründe: eingeschränkte Platzverhältnisse und Sicherstellung der Verkehrssicherheit während der Dauer der Bauarbeiten.
4. April 2019
Gemeinde Bauma | Präsidiales+Sicherheit

