Waldbrandgefahr im Kanton Zürich auf Stufe 3 „erheblich“; Achtung bei Feuern im Freien und beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern

PRSIAmtliche Publikation

Wegen der anhaltenden Trockenheit wird zur Vorsicht mit Feuern im Freien aufgerufen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, folgende Verhaltensempfehlungen zu beachten:

  • Werfen Sie keine Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer weg
  • Entfachen Sie Feuer nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen – oder verzichten Sie ganz aufs Feuer vor allem wenn es windet
  • Verzichten Sie im Wald und an Waldrändern auf die Nutzung von mitgenommenen Gartengrills und improvisierten Feuerstellen (Wurzelbrände unter der Oberfläche)
  • Entfernen Sie allfälliges, brennbares Material in unmittelbarer Umgebung zur offiziellen Feuerstelle (Totholz, Laub, dürres Gras)
  • Überwachen Sie dauernd die Feuerstelle und die angrenzende Umgebung
  • Löschen Sie vor dem Verlassen der Feuerstelle das Feuer und die Glut vollständig.Bei anhaltender Trockenheit kann es zu einer Verschärfung bzw. Erhöhung der Waldbrandgefahr kommen.

Wir bitten Sie, den Anweisungen von Bund und Kanton Folge zu leisten.

Vorsicht und Rücksicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 1. August

Bitte beachten Sie folgende Sicherheitshinweise im Umgang mit Feuerwerk:

  • Feuern Sie Raketen, Luftheuler, Böllerschüsse und dergleichen nicht zwischen Gebäuden oder von Balkonen ab
  • Sorgen Sie vor der Zündung für einen guten und sicheren Standplatz, beachten Sie die Windverhältnisse und halten Sie einen Sicherheitsabstand
  • Richten Sie Feuerwerkskörper nie gegen Menschen, Tiere und Gebäude
  • Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennenDas Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann ebenfalls zu Bränden führen. Aufgrund der momentan herrschenden Trockenheit wird empfohlen, ganz auf das Abfeuern zu verzichten.26. Juli 2018

Gemeinde Bauma | Abteilung Sicherheit