Wir erwarten auch in Bauma langsam aber sicher den Wintereinbruch und damit verbunden die Schneeräumungsarbeiten auf den Baumer Strassen und Gehwegen. Das Sprichwort „Allen Leuten Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann“ trifft auf den Winterdienst ganz besonders zu.
Wir sind alle Strassen- und Troittoirbenützer. Es ist naheliegend, dass die Wünsche und Ansprüche an den Winterdienst unterschiedlich sind:
- Kinder wollen endlich schlitteln
- Ältere Leute möchten ohne auszugleiten einkaufen
- Berufstätige müssen rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz gelangen
Die Verantwortlichen für den Winterdienst halten das Gehweg- und Strassennetz der Gemeinde für die Benützer über die Wintermonate in möglichst gutem Zustand. Entlang der Kantonsstrassen führt das Personal des kantonalen Unterhaltsbezirkes 9 den Winterdienst aus. Für die Gemeindestrassen ist das Personal des Werkhofs verantwortlich.
Nicht immer gelingt es, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen aber, dass die von der Gemeinde beauftragten Baumer Unternehmungen sowie das eingesetzte Werkhofpersonal motiviert und nach besten Kräften die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen werden.
Was muss bei Schneefall speziell beachtet werden?
Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht zudem die Gefahr der Beschädigung der Fahrzeuge durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen bitten wir darum, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen oder im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Die Gemeinde Bauma lehnt jede Haftung für Schäden ab, die bei den Schneeräum- und Streusalzarbeiten an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen.
Auch Sie sind gefordert
Die Schneeräumung in privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Das Personal des Werkhofs kann für diese Aufgaben nicht beansprucht werden. Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer geworfen werden.
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Bauma, Werkhof, Tel. 052 386 21 71. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
8. November 2018
Tiefbau und Werke