Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der damit verbundenen Gefahr von Feuer und Waldbränden herrscht ab sofort auf den gesamten Gebieten der Tösstaler Gemeinden Bauma, Turbenthal, Wila, Wildberg und Zell ein allgemeines Feuerverbot mit Verbot des Abbrennens von Feuerwerk.
Der Kanton hat aufgrund der Trockenheit per 26. Juni 2026 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter vom Waldrand) verhängt.
In den Tösstaler Gemeinden hat es seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend geregnet. Dies hat zu sehr trockenen Wiesen, Feldern, Böschungen und Waldgebieten geführt. Die Gefahr eines Flächenbrandes ist bereits jetzt erheblich. In den kommenden Tagen wird das Wetter weiterhin vorwiegend trocken sein. Allenfalls auftretende gewittrige Niederschläge werden zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Situation führen. Die Brandgefahr wird sich deshalb weiter verschärfen.
Die Gemeinden Bauma, Turbenthal, Wila, Wildberg und Zell haben die Gefahrensituation auch im Hinblick auf den 1. August überprüft und unter Einbezug des Stabes der Regionalen Führungsorganisation Tösstal entschieden, ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das Verbot gilt seit Montag, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr.
Konkret bedeutet allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet:
- kein Entfachen von offenen Feuern im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen und Grillplätzen)
- kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Holzkohle oder Kohle betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrillgeräten)
- kein Wegwerfen von brennenden Gegenständen wie Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen und dergleichen (gestützt auf Art. 22 der Polizeiverordnung vom 18. März 2019 ist dies in der Gemeinde Bauma grundsätzlich untersagt)
- kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern (inkl. Vulkanen usw.)
- kein Entfachen von Höhenfeuern
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Aufgrund der akuten Gefahr ist dem Lauf der Rekursfrist sowie der allfälligen Einreichung eines Rekurses gegen diesen Beschluss die aufschiebende Wirkung entzogen.
16. Juli 2026
Gemeinde Bauma | Abteilung Sicherheit
