Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 7. April 2026 (GRB 2026-70) gestützt auf § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 lit. d GPR die nachfolgende Gemeindeabstimmung auf den 14. Juni 2026 angeordnet:
Teilrevision Gemeindeordnung
Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie die Teilrevision der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Bauma gemäss Abstimmungsempfehlung der Gemeindeversammlung vom 16. März 2026 annehmen?
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
- April 2026
Gemeinderat Bauma

