Bauherrschaft
Gemeinde Bauma, Abteilung Tiefbau und Werke, Gublenstrasse 32, 8494 Bauma
Bauvorhaben
Erstellung einer Schmutzwasserleitung für den Anschluss von privaten Haushalten im Gebiet Bad bis Hinterwis auf den Grundstücken Kat.-Nrn. BA477, BA482, BA2392, BA2408, BA2409, BA3677, BA3679, BA3820, BA4134, BA4135, BA4582, BA4583, BA5753, BA5754, BA5755, BA5756, BA5761, BA5762, Wolfsbergstrasse, 8494 Bauma, (Lk; Landwirtschaftszone)
Planauflage
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rekursrecht
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
22. Januar 2026
Hochbau und Liegenschaften

