Bauherrschaft und Grundeigentümer
Walter Baumgartner, Bliggenswilerstrasse 34, 8494 Bauma
Bauvorhaben
Anbringen einer Photovoltaikanlage beim Gebäude Vers.-Nr. 307 auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA5388, Bliggenswilerstrasse 34 und 34.1, 8494 Bauma, (K1; Kernzone)
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Mario Reiser, Wolfsbergstrasse 62, 8494 Bauma
Projektverfasser
Klaus Dornheim, Ringwilerstrasse 2, 8340 Hinwil
Bauvorhaben
Abbruch der bestehenden Gebäude Vers.-Nrn. 252, 1178 und Neubau Stall, Remise und Wohnhaus auf den Grundstücken Kat.-Nrn. BA2399 und BA5739, Wolfsbergstrasse, 8494 Bauma, (Lk; Landwirtschaftszone). Dieses Bauvorhaben kann mit Beiträgen gemäss Bundesgesetz über Landwirtschaft LwG vom 29. April 1998 unterstützt werden. Gegen diesen Beitrag kann gestützt auf Art. 97 LwG und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 11. Juli 1966, Art. 12 und 12a, innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Diese Einsprache ist zu richten an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Marlen Hintermann, Felmisstrasse 79, 8494 Bauma
Bauvorhaben
Fassadensanierung inkl. Ersatz von Schindeln und Fenster beim Gebäude Vers.-Nr. 438 auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA6887, Felmisstrasse 48, 8494 Bauma, die Liegenschaft ist im kommunalen Inventar enthalten, (Lk; Landwirtschaftszone)
Planauflage
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rekursrecht
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
27.08.2026
Hochbau und Liegenschaften

