Coronavirus

PRSIAlters- und Pflegeheim

Der Bundesrat hat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.

 Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden vorerst bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.

Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben.

Es gilt insbesondere

  • Die Durchführung öffentlicher oder privater Veranstaltungen, einschliesslich von Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten ist verboten. Als private Veranstaltungen gelten auch Familienfeiern ausserhalb des engen Familienkreises.
  • Beerdigungen sind nur im engen Familienkreis erlaubt.
    Bei Ziviltrauungen werden neben dem Brautpaar nur die Trauzeugen und allenfalls ein Dolmetscher/eine Dolmetscherin zugelassen. Die Durchführung von Apéros vor dem Gemeindehaus ist verboten.
  • Besuche in den Alters- und Pflegeheimen sind verboten. Die Heimleitungen können im Einzelfall in sachlich begründeten Fällen (z.B. Sterbebegleitung, Palliativcare) Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligen.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten der Verwaltung:
    Um den persönlichen Kontakt zu minimieren, werden die Schalteröffungszeiten der Gemeindeverwaltung ab Freitag, 20. März 2020 bis auf Weiteres wie folgt festgesetzt: Vormittags, 08.30 bis 11.30 Uhr. Die Bevölkerung ist aufgerufen, dringende Verrichtungen wenn immer möglich telefonisch oder per E-Mail zu erledigen.
  • Schliessung des Hallenbades:
    Das Hallenbad wurde geschlossen. Sämtliche Kurse sind abgesagt. Bezahlte Kursgelder werden bei der Buchung neuer Kurse angerechnet oder ausnahmsweise zurückerstattet. Abonnemente werden sistiert und verlängern sich entsprechend der Schliessungsdauer.

Informieren Sie sich über die aktuelle Situation – international und in der Schweiz, über Empfehlungen für Reisende und Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit: https://www.bag.admin.ch/bag

Für die Bevölkerung gelten nachstehende Verhaltensempfehlungen:

  • Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel
  • Niesen oder husten Sie in ein Taschentuch; oder wenn sie keines haben, in Ihre Armbeuge
  • Halten Sie Abstand, vermeiden Sie unnötige Kontakte, auch im Freundes- und Familienkreis
  • Vermeiden Sie Händeschütteln
  • Bleiben Sie bei Fieber und Husten zu Hause
  • Suchen Sie nur nach telefonischer Voranmeldung eine Arztpraxis oder Notfallstation auf

Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bauma, die von einer Erkrankung betroffen sein könnten oder glauben, betroffen zu sein, sollen auf keinen Fall eine Arztpraxis aufsuchen, sondern das kantonale Ärztefon anrufen, das rund um die Uhr besetzt ist: Telefon 0800 336 655.

Das Bundesamt für Gesundheit bietet als „Infoline Coronavirus“ für Fragen zum Thema Coronavirus täglich während 24 Stunden eine Hotline unter der Telefonnummer 058 463 00 00 an.

Für Fragen im Zusammenhang mit Veranstaltungen steht rund um die Uhr die Hotline 0800 044 117 zur Verfügung.

Die Angestellten der Gemeinde Bauma verzichten vorläufig aufs Händeschütteln. Zusätzlich werden Türfallen und Haltegriffe regelmässig gereinigt. Diese Vorkehrungen leisten einen guten zusätzlichen Schutz.

Gemeinderat Bauma