Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Bauma für den Rest der Amtsdauer 2022-2026; Wahlanordnung

PRSIAmtliche Publikation

Der Bezirksrat hat mit Beschluss vom 2. Februar 2024 dem Gesuch von Ursula Mischler, Bauma, entsprochen und sie unter Verdankung der geleisteten Dienste per 31. Juli 2024 als Mitglied der Schulpflege entlassen. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat eingeladen, die Ersatzwahl durchzuführen. Der Gemeinderat hat am 28. Februar 2024 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 ist folgende Ersatzwahl vorzunehmen:
    1 Mitglied der Schulpflege Bauma
  2. Für die Durchführung dieser Ersatzwahl gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) über die stille Wahl in Verbindung mit Art. 8 der Gemeindeordnung.
  3. Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Bauma unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens am 16. April 2024 dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, einzureichen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Für die vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und die Parteizugehörigkeit anzugeben. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.
  4. Die vorgeschlagene Person muss politischen Wohnsitz in der Gemeinde Bauma haben.
  5. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Der Gemeinderat Bauma erklärt die Vorgeschlagene bzw. den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 22. September 2024 eine Urnenwahl durchgeführt. Ein zweiter Wahlgang würde am 24. November 2024 stattfinden.
  6. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, Dorfstrasse 41, (1. OG), Telefon 052 397 70 65, E-Mail info@bauma.ch oder via Website bauma.ch bezogen werden.

  1. März 2024

Der Gemeinderat