Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026; Stille Wahl

PRSIAmtliche Publikation

Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 lag folgender definitive Wahlvorschlag vor:

Daniel Schmidt, geboren 8. Februar 1970, von Suhr AG, IT-Berater, wohnhaft Wolfsbergstrasse 61, 8494 Bauma, parteilos, neu

In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. März 2023 mittels stiller Wahl folgende Person mit Amtsantritt am 1. Mai 2023 als Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 als gewählt erklärt:

Daniel Schmidt, geboren 8. Februar 1970, von Suhr AG, IT-Berater, wohnhaft Wolfsbergstrasse 61, 8494 Bauma, parteilos, neu

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

9. März 2023

Gemeinderat Bauma | Wahlleitende Behörde