Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg; Pfarrwahl für die Amtsperiode 2016-2020; Wahlanordnung

PRSIAmtliche Publikation

Die evangelisch-reformierte Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 24. September 2015 beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung von

  • Pfarrer Willi Honegger auf der ordentlichen Pfarrstelle (Beschäftigungsgrad: 100%)
  • Pfarrer Daniel Kunz auf der Ergänzungspfarrstelle (Beschäftigungsgrad: 100%)

für die am 1. Juli 2016 beginnende Amtsdauer 2016 – 2020 zu beantragen.

Es findet gemäss Art. 125 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl für beide oben erwähnten Pfarrer an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am 28. Februar 2016 statt.

Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

14. Januar 2016

Gemeinderat Bauma
Wahlleitende Behörde