Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

PRSIAmtliche Publikation

Wegen der anhaltenden Trockenheit und dem ausbleibenden Regen ist es in den Wäldern des Kantons Zürich sehr trocken. Es herrscht grosse Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4 von 5).

Im Wald und bis 50 m vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, in und um Waldhütten sowie für Holzkohlegrills.

Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie kippsicher auf feuerfestem Untergrund aufgestellt und mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden.

2. Juli 2026

Gemeinde Bauma | Abteilung Sicherheit