Gebühren Abwasser 2026
Gemäss Art. 25 der Verordnung über Beiträge und Gebühren an Abwasseranlagen der Gemeinde Bauma (SR Bauma 732.4) setzt der Gemeinderat die Gebühren fest.
Mit Beschluss vom 4. Februar 2026 setzte der Gemeinderat die Gebühren für die Abwasserentsorgung per 1. Januar 2026 wie folgt fest:
Die Benützungsgebühren per 1. Januar 2026 werden unverändert auf CHF 4.70 exkl. MwSt. pro m3 Frischwasserverbrauch festgesetzt.
Information:
Die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) der Gemeinde Bauma und das vom Gemeinderat zu erlassende Siedlungsentwässerungsreglement (SERE) werden vom Gemeinderat auf einen späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs
(§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Satz 1 VRG) erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
12. Februar 2026
Gemeinderat Bauma

