Mit Beschluss Nr. 2025-221 vom 05. November 2025 hat der Gemeinderat Bauma die Gebühren
für die Wasserversorgung per 1. Januar 2026 wie folgt festgesetzt (exkl. MwSt):
Grundgebühr (unverändert):
– bei Mehrfamilienhaus, 1- und 2-Zimmer-Wohnungen: CHF 100.00
– bei Mehrfamilienhaus, 3-Zimmer-Wohnungen: CHF 130.00
– bei Mehrfamilienhaus, 4-Zimmer-Wohnungen: CHF 170.00
– bei Mehrfamilienhaus, 5-Zimmer-Wohnungen: CHF 220.00
– pro Einfamilienhaus: CHF 280.00
– Grundgebühr für Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft: CHF 280.00
Der Mengenpreis beträgt unverändert CHF 2.00 pro m3
Zusätzlicher Wasserzähler (neu): CHF 60.00
Zur Erfassung des Wassers, welches nicht in die Kanalisation abfliesst (z. B. Gartenwasserzähler)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Pfäffikon,
Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs
(§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Satz 1 VRG) erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
22. Januar 2026
Gemeinderat Bauma

