Mit Beschluss Nr. 2026-98 vom 29. April 2026 hat der Gemeinderat das Gemeindereferendum gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. b der Kantonsverfassung und Art. 27 Abs. 1 Ziff. 7 der Gemeindeordnung gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 2. März 2026 über die Änderung des Lehrpersonengesetzes (LPG), Anpassung des neu definierten Berufsauftrags (Vorlage 5966), ergriffen. Der Gemeinderat verlangt, dass der genannte Beschluss des Kantonsrates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird. Gemäss Kantonsverfassung können zwölf politische Gemeinden das Gemeindereferendum ergreifen und die Durchführung einer Volksabstimmung erwirken.
7. Mai 2026
Die Gemeindeverwaltung

