Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2017; Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger und öffentliche Auflage der Richtplanvorlage
Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten.
Die Akten zur Teilrevision des kantonalen Richtplans liegen bis zum 9. März 2018 im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma) während den Öffnungszeiten (Montag: 08.30-11.30 und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Donnerstag: 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr, Freitag: 07.00-14.00 Uhr) in der Abteilung Hochbau und Liegenschaften (1.OG) zur Einsicht oder können unter der Website richtplan.zh.ch eingesehen werden.
30. November 2017
Hochbau + Liegenschaften

