Kommunale Abfallentsorgung in der Coronakrise

GESOMedienmitteilungen

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erachtet die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch in der aktuellen ausserordentlichen Lage als unbedingt notwendig, weil auch die Entsorgung von Abfällen zur Grundversorgung der Bevölkerung zählt.
Unter Einhaltung der nachfolgenden Empfehlungen für die Bevölkerung und insbesondere unter Beachtung von hygienischen und infektionspräventiven Gesichtspunkten zum Schutze der Mitarbeitenden der Gemeinde kann die Abfallentsorgung aufrechterhalten und das damit verbundene Risiko einer Corona-Übertragung minimiert werden.

Kommunale Kehrichtsammlung
Die kommunale Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten ist gemäss Abfallkalender weiterhin gewährleistet. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
  • Diese Plastiksäcke sind ohne zusammenpressen zu verknoten und in Abfalleimern mit Deckel zu sammeln.
  • Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
  • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, ist vorübergehend auf die Abfalltrennung zu verzichten, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sind mit dem normalen Kehricht zu entsorgen (Ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.

Kommunale Sammelstellen
Die öffentlichen betreuten sowie nicht betreuten Sammelstellen werden weiterhin betrieben. Ein sogenanntes «Tropfensystem» wird für die Hauptsammelstelle Bauma eingerichtet. Das bedeutet, dass sich nur noch maximal drei Personen zugleich bei der betreuten Sammelstelle aufhalten dürfen. Insbesondere bei nicht betreuten Sammelstellen sind die Verhaltensregeln (Abstand!) ebenfalls einzuhalten.

An die Bevölkerung wird wie folgt appelliert:

  • Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen während der Coronakrise möglichst zuhause gelagert werden.
  • Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.

20. März 2020

Gemeindeverwaltung Bauma
Abteilung Gesellschaft + Soziales