Kurzmitteilungen der Tiefbau- und Werkkommission

HBTBMedienmitteilungen

Sitzung vom 30. Juli 2020

Sanierung der Fussgängerbrücke Uerschli-Rossacher
Eine Fussgängerverbindung führt zwischen den beiden Quartieren Uerschli und Rossacher im Raum Altlandenberg über das öffentliche Gewässer „Rüeggenbach“. Die bestehende Holzbrücke befindet sich in einem schlechten Zustand. Zudem wird in der Naturgefahrenkartierung im Bereich der Fussgängerbrücke ein ungenügender Querschnitt und damit eine Rückstaugefahr ausgewiesen.
Aufgrund dieser Ausgangslage ist nebst der notwendigen Brückensanierung die Erweiterung des Lichtraumprofils im Bereich der Fussgängerbrücke geplant.
Im Rahmen der Projektgenehmigung wurden für die Sanierung sowie der Erweiterung des Lichtraumprofils ein Kredit von CHF 46’500.00 inkl. MwSt. bewilligt und gleichzeitig, auf der Grundlage von durchgeführten Submissionen, die Arbeiten vergeben.

 Abrechnung der Sanierung des Abwasserpumpwerks Steishof, Sternenberg
Für die Sanierung des Abwasserpumpwerkes Steishof in Sternenberg, hat die Tiefbau- und Werkkommission am 23. Januar 2020 das Sanierungsprojekt genehmigt und dafür einen Kredit von CHF 65’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.
Die Sanierungsarbeiten konnten inzwischen abgeschlossen und mit Minderkosten von CHF 862.70 inkl. MwSt. gegenüber dem bewilligten Kredit abgerechnet werden.

Zusatzkredit für die Instandsetzung der Tössbrücke „Hundschilen“
Die Tiefbau- und Werkkommission hat am 24. Februar 2020 das Projekt „Instandsetzung Tössbrücke Hundschile“ genehmigt und dafür einen Bruttokredit von CHF 835’000.00 inkl. MwSt. (Genauigkeit ± 10%), bewilligt. Auf der Grundlage des Genehmigungsprojektes wurden Staats- und Bundesbeiträge (ASTRA/Denkmalpflege) von rund CHF 582’855.00 zugesichert.
Zeitgleich mit der Ausarbeitung des Genehmigungsprojektes „Instandsetzung Tössbrücke Hundschilen“ wurde im angrenzenden DVZO-Areal (Raum SBB, Bahnhof Bauma), ein Töss-Renaturierung-Projekt ausgearbeitet. Das Renaturierung-Projekt erfolgte im Auftrag des Dampfbahnvereins DVZO und wurde durch die kantonale Fachstelle AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) begleitet.
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch den Kanton, wurden seitens AWEL dem Projekt „Sanierung Tössbrücke Hundschilen“ Auflagen bezüglich des erforderlichen Töss-Durchfluss-Querschnittes auferlegt, obwohl in der „Gefahrenkarte Naturgefahren“ des Kantons Zürich kein diesbezügliches Defizit ausgewiesen wird. Diese Auflagen stehen u.a. im Zusammenhang neuen Erkenntnissen aus dem Renaturierung-Projekt des DVZO sowie mit einer damit verbundenen Konzessionierung (Bewilligung) des Brückenbauwerks. Gemäss Weisung des AWEL müssen neu auch Sanierungen von Brückenbauwerken im Raum von öffentlichen Gewässern zwingend konzessioniert resp. bewilligt werden (zum Vergleich: Bei der Sanierung der Blacktenbrücke im 2015 waren keine vergleichbaren Auflagen zu erfüllen).
Die aus dem Renaturierungprojekt resultierenden Erkenntnisse konnten in das Genehmigungsprojekt „Instandsetzung Tössbrücke Hundschile“ noch nicht einfliessen. Die ausgeprägt projektrelevanten Auflagen des AWEL haben sehr grosse Auswirkungen auf die Planungs- und Baukosten. Die auflagenbedingte Projekterweiterung sowie der schlechtere Zustand der Bausubstanz wirken sich hinsichtlich der Kosten wie folgt aus:

Mehr- resp. Zusatzaufwendungen Stahlbau, Sanierung Tragewerk;
Zustands- sowie konstruktionsbedingt mussten mehr Brückenteile getrennt werden als ursprünglich vorgesehen war. Dabei wurden örtliche, auf kleinem Raum bestehende Korrosionsherde festgestellt, die von aussen nicht erkennbar waren; dies vor allem bei den Verbindungsknoten und Überlappungen.
Durch solch lokale Schäden ist die Stabilität des gesamten Profils resp. der Tragekonstruktion reduziert. Daher mussten zur Gewährleistung der Tragfähigkeit des Brückenbauwerks zusätzliche Massnahmen, wie z.B. der Ersatz von Stahlprofilen, vorgenommen werden.
Durch den teilweisen gänzlichen Ersatz von Stahlprofilen, sowie zur Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes, fielen im Bereich der Verbindungen (Nietverbindungen) wesentliche Mehraufwendungen an.

 Mehr- resp. Zusatzaufwendungen, wasserbauliche Massnahmen;
Nebst der aufwendigeren Sicherung der Brückenwiderlager durch tiefergehende Spundungen, müssen zur Erreichung des geforderten lichten Gewässer-Querschnittprofils im Brückenbereich in einem Perimeter von rund je 15 m die Gewässerböschungen abgetragen und aufwändig wieder gesichert werden. Weiter muss zur Minimierung des Überflutungsrisikos eine leichte Erhöhung des linksseitigen Ufers resp. Uferwegs vorgenommen werden.

Mehr- resp. Zusatzaufwendungen, Tief- und Strassenbau;
Aufgrund der nachträglich durch das AWEL gemachten Auflagen muss das Brückenbauwerk auf der Töss-Uferseite Bauma Dorf um ca. 35 cm und auf der Töss-Uferseite Sunnerain um ca. 70 cm höher versetzt werden. Dies hat u.a. zur Folge, dass sich der Anpassungsperimeter im Strassen- und Umgebungsbereich gegenüber dem Genehmigungsprojekt erheblich erweitert. Zudem müssen weit mehr Aufschüttungen im Bereich der Strassenkofferungen sowie im Umgebungsbereich vorgenommen werden.

 Mehr- resp. Zusatzaufwendungen, Natursteinabdeckung, Steinquader bei Lagern;
Aufgrund einer nachträglichen Auflage der Denkmalpflege müssen die fehlenden Steinquader bei den Brückenlagern neu beschafft, bearbeitet und versetzt werden.

Mehr- resp. Zusatzaufwendungen, Baumeisterarbeiten;
Da das Brückenbauwerk auflagenbedingt auf der Töss-Uferseite Bauma Dorf um ca. 35 cm und auf Töss-Uferseite Sunnerain um ca. 70 cm höher versetzt werden muss, müssen die Brückenauflager (Widerlager) erhöht werden. Aufgrund der dadurch veränderten statischen Anforderungen müssen diese zudem verstärkt werden. Weiter entstehen Mehraufwendungen aufgrund des unerwartet schlechten Zustandes der bestehenden Brückenauflager.

Mehr- resp. Zusatzaufwendungen, Objektvermessung, Präzisionsaufnahmen;
Der Aufwand für das lage- und höhenmässig präzise Neuerstellen der Wider- und insbesondere der Brückenlager, damit die erneuerte Fachwerkbrücke passend wieder eingebaut werden kann, ist infolge Höhersetzung äusserst aufwendig und anspruchsvoll.

Mehr- resp. Zusatzaufwendungen, Ingenieurleistungen;
Aufgrund der nachträglich durch das AWEL gemachten Auflagen musste das genehmigte Projekt aufwändig überarbeitet, erweitert und angepasst werden. Die dadurch erforderlich gewordene Projektänderung ersteckte sich über sämtliche Positionen des Sanierungsprojektes. Zudem löste der unerwartet schlechte Zustand des Stahl-Tragewerkes grossen Abklärungs- und Koordinationsaufwand zwischen den Ausführenden und der Fachstelle der kantonalen Denkmalpflege aus.

Daraus resultiert folgende Kostenzusammenstellung (Kostenvergleich,± 10%);

 

Leistungspositionen Genehmigungsprojekt

 

CHF

Projekterweiterung

 

CHF

Mehrleistungen

 

CHF

Vorarbeiten 12’000.00 12’000.00
Stahlbauarbeiten inkl. Korrosionsschutz 220’000.00 272’000.00 52’000.00
Fahrbahnübergänge, Anpassungsarb. 35’000.00 28’000.00 – 7’000.00
Baumeisterarbeiten, Widerlager, Instandsetzung, Rück/Neubau Fahrbahnplatte 210’000.00 325’000.00 115’000.00
Natursteinabdeckung 19’000.00 19’000.00
Belagserneuerung bei den Brückenauffahrten / Anpassungsperimeter 70’000.00 112’000.00 42’000.00
Wasserbauliche Massnahmen 115’000.00 115’000.00
Diverses, (Vermessung, Blitzschutz, Gebühren etc.) 10’000.00 30’000.00 20’000.00
Technische Arbeiten, Honorare 135’000.00 326’000.00 191’000.00
Qualitätskontrollen durch Materialtechnologen 12’000.00 16’000.00 4’000.00
Unvorhergesehenes, Kleinarbeiten etc. 70’000.00 31’200.00 -38’800.00
Gesamtkosten, exkl. MwSt. 774’000.00 1’286’200.00 512’200.00
MwSt. 7.7 % / Rundung 61’000.00 100’000.00 39’000.00
Gesamttotal Instandsetzung

Hundschilenbrücke inkl. MwSt.

835’000.00 1’386’000.00 551’000.00
Nachtrags- resp. Zusatzkredit inkl. MwSt. (± 10%) 551’000.00

 

Zusätzliche Bundes- und Staatsbeiträge;
Im Zusammenhang mit den zustands- und auflagenbedingten Mehraufwendungen werden zusäzliche Staats- und Bundesbeiträge beantragt. Die Abklärungen bei Bund und Kanton für allfällige zusätzliche Beiträge laufen.

Beeinträchtigung Verkehr;
Aufgrund der zustands- und auflagenbedingten Projekterweiterung muss von einer Sperrung der „Tössbrücke Hundschilen“ bis ca. Ende November 2020 ausgegangen werden.

 Die Tiefbau- und Werkkommission hat das auflagen- und zustandsbedingt überarbeitete Erweiterungs-Projekt genehmigt und dafür einen Zusatzkredit von CHF 551’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Etappierung der verkehrsberuhigenden Massnahmen an der Altlandenbergstrasse
Im Rahmen der Aktivitäten der Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit der Gemeinde Bauma, wurden u.a. entlang der Altlandenbergstrasse Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Auswertungen der Messresultate haben gezeigt, dass vor allem im Raum Schulanlage Altlandenberg die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht eingehalten wird (Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85% der Fahrzeuge; 60 km/h, nachfolgend V85 genannt). Bei einer so markanten Überschreitung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit ist die Gemeinde Bauma als Strasseneigentümerin verpflichtet, Massnahmen zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu ergreifen.
Davon ausgehend und in Absprache mit dem verkehrstechnischen Dienst der Kantonspolizei Zürich, hat sich die Gemeinde entschlossen, Abklärungen hinsichtlich möglichen Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, auf der durch Schüler und Schülerinnen stark frequentierten Altlandenbergstrasse in Auftrag zu geben.
Auf der Grundlage der im Zeitraum 2018/2019 ausgearbeiteten Studien resp. Vorprojekte sowie der Budgetgenehmigung 2020 durch die Gemeindeversammlung wurde ein Ausführungsprojekt ausgearbeitet. Die Tiefbau und Werkkommission hat darauf das Projekt „bauliche Massnahmen zur Einhaltung der signalisierten Höchst-Geschwindigkeit“ genehmigt und dafür einen Gesamtkredit von CHF 73’500.00 bewilligt.
Auf die Publikationen hinsichtlich der Projekt- und Kreditgenehmigungen sowie nach Ankündigung der Projektumsetzung haben betroffene Anwohner und Anwohnerinnen dem Gemeinderat ein Schreiben zugestellt, worin verkehrsberuhigende Massnahmen zwar nicht grundsätzlich in Frage gestellt, jedoch die gewählten Massnahmen als nicht geeignet eingestuft werden.
Die Tiefbau- und Werkkommission hat darauf das Projekt „verkehrsberuhigende Massnahmen“ an der Altlandenbergstrasse wiedererwogen und folgenden Beschluss gefasst:

  • An der projektierten Lösung mit nicht durchgehenden Belagskissen wird im Grundsatz festgehalten.
  • Aufgrund einer Interessenabwägung wird die Umsetzung der Massnahmen zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten vorerst etappiert. Dabei ist der Abschnitt im Raum der Schulanlage Altlandenberg zu priorisieren (drei anstelle sechs Belagskissen).
  • Die Situation im Raum Altlandenbergstrasse – Husacherstrasse ist mittels Messkampagnen weiter zu überwachen und falls notwendig sind dann die Massnahmen gemäss Projekt auf diesen Bereich zu erweitern.

13. August 2020

Tiefbau- und Werkkommissison