Kurzmitteilungen des Gemeinderates

PRSIMedienmitteilungen

Aus den Sitzungen des Gemeinderates

Zivilschutz; Ausgleichsgebietsplanung
Die Ausgleichsgebietsplanung im Schutzraumbau ist die gemeindeweise Planung, die dazu dient, Schutzraumbau, Schutzplatzbilanz und Zuweisung zu den Schutzräumen so zu organisieren, dass der Bedarf in den einzelnen Gebieten der Gemeinde gedeckt ist. Gemäss Vorgaben des Amtes für Militär und Zivilschutz ist die Ausgleichsgebietsplanung der Gemeinden Bauma vom 24. Februar 2021 per 1. Januar 2026 zu überarbeiten. Die Gemeinde Bauma weist einen Schutzplatzbedarf (Einwohnerzahl ohne Heimbewohner) von 5’080 Schutzplätzen (SP) aus. Dem steht ein Angebot von 6’101 Schutzplätzen in verfügbaren, vollwertigen Schutzräumen gegenüber (Überschuss von 1’021 Plätzen). Die restlichen 175 Schutzplätze sind für Heime reserviert und stehen der Bevölkerung nicht zur Verfügung. Die Prognosen für die nächsten 15 Jahre ergeben einen Schutzplatzbedarf (Einwohnerzahl) von 6’718 Schutzplätzen und bei unveränderter Schutzbautätigkeit ein Angebot von 7’739 Schutzplätzen (Überschuss von 1’021 Plätzen). In verschiedenen Ausgleichsgebieten in der Gemeinde sind zusätzlich zur normalen Schutzraumbautätigkeit öffentliche Schutzräume zu erstellen. Der Gemeinderat hat das Verfahren Ausgleichsgebiete mit den Massnahmen für die Schutzraumbautätigkeit in der Gemeinde Bauma genehmigt.

Überprüfung der Entschädigungsverordnung
Die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 hat die total revidierte Entschädigungsver-ordnung (EVO) der politischen Gemeinde Bauma (SR-Bauma 131.1) beschlossen. Im beleuchtenden Bericht für die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 hat der Gemeinderat in Aussicht gestellt, die Entschädigungsansätze mindestens alle acht Jahre, vorzugsweise am Ende einer Legislaturperiode zu überprüfen. Im Hinblick auf die zu Ende gehende Legislatur 2022-2026 hat der Gemeinderat die Entschädigungsansätze überprüft. Die seit bald vier Jahren in Kraft stehende Verordnung hat sich bewährt. Die den Ansätzen zugrunde liegende Annahme, wonach von einer durchschnittlichen Belastung eines Gemeinderats- oder Schulpflegemitgliedes im Umfang von 20% bis 40% einer Vollzeitstelle und von einer ehrenamtlichen Komponente von ca. einem Drittel auszugehen sei, ermöglicht eine Entschädigung der Behördentätigkeit, die immer noch als angemessen zu betrachten ist, zumal die Ansätze jährlich der Teuerung angepasst werden. Eine Revision der Entschädigungsverordnung ist, auch angesichts der auf die Gemeinde zukommenden finanziellen Herausforderungen, nicht angezeigt. Eine nächste Überprüfung soll vor Ende der neuen Legislatur 2026-2030 erfolgen.

Legislaturprogramm 2022-2026; Überprüfung
Mit Beschluss vom 26. Oktober 2022 hat der Gemeinderat seinerzeit das Legislaturprogramm 2022-2026 verabschiedet. Dieses wurde auf der Homepage der Gemeinde publiziert und seither jährlich überprüft. Legislaturprogramm und Aufgaben- und Finanzplan müssen aufeinander abgestimmt werden. Legislaturprogramm mit abgeleiteten Zielen und Massnahmen bilden die Grundlage für den mittelfristigen Aufgaben- und Finanzplan, auf welchem das Budget basiert. Es ist daher sinnvoll, wenn der Gemeinderat jährlich den Umsetzungsstand des Legislaturprogramms jährlich überprüft und allfällige neue Umsetzungsmassnahmen festlegt oder das Legislaturprogramm nötigenfalls anpasst. Der Gemeinderat hat den Stand der Umsetzung des Legislaturprogramms beraten. Das aktualisierte Legislaturprogramm 2022-2026 ist auf der Webseite der Gemeinde Bauma publiziert.

Beleuchtung Gemeindestrassen
Der Gemeinderat hat bereits 2023 ein Konzept «Öffentliche Beleuchtung» verabschiedet. Dieses hält fest, dass die Beleuchtung ausserorts bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr vorgesehen ist und primär im Siedlungsgebiet beibehalten wird. Die Beleuchtung dient primär der Verkehrssicherheit in Bauzonen. Ausserhalb der Bauzonen sowie an Orten, an denen punktuelle Einzelleuchten keinen Sicherheitsgewinn bringen, erfolgt ein Rückbau, wenn Erneuerungen anstehen, aufgrund des Alters und des Zustandes der Masten Handlungsbedarf besteht oder die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist.

Trinkwasser in Notlagen (TWN)
Die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) verpflichtet die Kantone, die Gemeinden und die anderen Inhaber von Wasserversor-gungsanlagen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Trinkwasser-versorgung in Notlagen sicherzustellen. Zweck der Trinkwasserversorgung in Notlagen (TWN) ist es, sicherzustellen, dass die normale Versorgung mit Trinkwasser so lange wie möglich aufrechterhalten wird, auftretende Störungen so schnell wie möglich behoben werden und das zum Überleben notwendige Wasser beschafft wird.  Der Gemeinderat hat in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton (AWEL) und dem Ingenieurbüro F+K das bestehende Konzept TWN «Trinkwasserversorgung in Notlagen» überarbeitet und die Versorgungsgebiete Bauma und Sternenberg zusammengeführt. Eine Folgemassnahme dieser Arbeit ist der Abschluss eines Vertrages mit einer Firma, welcher die Bereitstellung von Stromaggregaten gewährleistet. So kann die Trinkwasserversorgung auch bei einem längeren Stromausfall sichergestellt werden. Zudem wurden verschiedene Schwerpunkte überarbeitet.

Jahresrechnung mit roter Null
Die Jahresrechnung 2025 schliesst mit einem Aufwand von CHF 53’114’313.38 und einem Ertrag von CHF 52’712’472.50 ab, was zu einem Aufwandüberschuss von CHF 401’840.88 führt. Gegenüber dem Budget 2025 resultiert eine negative Abweichung von CHF 434’049.74. Im Budget 2025 wurde von einem Ertragsüberschuss von CHF 32’208.26 ausgegangen. Im Ergebnis enthalten ist eine Einlage von CHF 3,4 Mio. in die Vorfinanzierung für den neuen Werkhof. Ohne diese wäre ein Ertragsüberschuss von rund CHF 3,0 Mio. zu verzeichnen gewesen. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung genehmigt und zu Händen der Gemeindeversammlung verabschiedet.