Aus den Sitzungen des Gemeinderates
Umsetzung Revision Verwaltungsrechtspflegegesetz
Auf Anfang 2027 treten das teilrevidierte Verwaltungsrechtspflegegesetze (VRG) und die dazugehörige Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VEVV) in Kraft. Dies ermöglicht im Kanton Zürich rein elektronische Verwaltungsverfahren und stellt neue Ansprüche an die Gemeindeverwaltung Bauma, die teilweise zwingend bis zum 1. Januar 2027 erfüllt werden müssen.
Erstens muss die Gemeindeverwaltung sicherstellen, dass sie elektronische Eingaben von Privaten und anderen Behörden empfangen, verwalten und beantworten kann. Sie muss dafür einen massgeblichen Kanal bezeichnen, über den die elektronische Übermittlung von Eingaben möglich ist.
Zweitens muss die Gemeindeverwaltung qualifizierte elektronische Signaturen (QES) und geregelte elektronische Siegel nutzen können. Elektronische Eingaben und Anordnungen, die unterschriftsbedürftig sind, werden mit einer QES signiert. Die QES stellt die Identität der oder des Unterzeichnenden und die Unversehrtheit eines Dokuments fest. Verfügungen, die nicht einzeln und persönlich signiert werden müssen, können mit einem elektronischen Siegel versehen werden.
Drittens muss die Gemeinde Bauma bis zum 1. Januar 2029 auf digitale Aktenführung umstellen.
Aktuell hat die Gemeinde Bauma einen von der Innovative Web AG (i-Web) entwickelten Online-Schalter in Betrieb. Der Online-Schalter umfasst 20 online ausfüllbare Formulare (ohne Unterschrift) und 32 herunterladbare Formulare, die eine Unterschrift erfordern. I-Web bietet mit dem sogenannten Digilex-Modul eine Lösung an, die andere Gemeinden bereits im Einsatz haben und mit der der Online-Schalter so erweitert wird, dass die oben genannten Anforderungen an massgebliche Kanäle erfüllt werden. Das beinhaltet im Wesentlichen die Überarbeitung der bisher herunterladbaren Formulare zu online ausfüllbaren Formularen mit QES- und Quittierungsfunktionalität. Ausserdem können für Bewilligungsverfahren die Bewilligungsprozesse hinterlegt werden, um die direkte Bearbeitung im Back-End des Online-Schalters zu ermöglichen (eBewilligung). Zusätzlich wird eine Signierplattform benötigt, damit das Personal der Gemeindeverwaltung unabhängig vom Online-Schalter Dokumente elektronisch signieren oder versiegeln kann. I-Web bietet Swisscom Sign an. Swisscom Sign lässt sich in das bereits vorhandene und bewährte Geschäftsverwaltungssystem CMI Axioma integrieren, sodass Dokumente direkt in der Geschäftsablage signiert werden können. Für die Umsetzung des Projektes Digilex hat der Gemeinderat eine Ausgabe von CHF 30’000.00 beschlossen. Es fallen jährlich wiederkehrende Ausgaben von CHF 6’300.00 an. Die bis zum 1. Januar 2027 umzusetzende Umstellung auf digitale Aktenführung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Jahresrechnung Zivilschutz
Der Zweckverband Zivilschutz Tösstal unterbreitet den angeschlossenen Gemeinden die Jahresrechnung 2025 zur Genehmigung. Die Jahresrechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 223’384.90 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 285’000.00. Auf die Gemeinde Bauma entfällt ein Anteil von CHF 56’033.20 (Budget: CHF 71’800.00). Die Jahresrechnung 2025 des Zweckverbandes Zivilschutz Tösstal wird genehmigt.
Jahresrechnung Gruppenwasserversorgung
Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Tösstal unterbreitet den angeschlossenen Gemeinden die Jahresrechnung 2025 zur Genehmigung. Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Aufwand von CHF 223’521.49 ab. Der Aufwandüberschuss wird nach dem bestehenden Verteilschlüssel auf die beteiligten Gemeinden verteilt. Auf die Gemeinde Bauma entfällt ein Anteil von CHF 81’951.82. Die Investitionen im Verwaltungsvermögen weisen Ausgaben von CHF 50’787.46 zu Lasten der Verbandsgemeinden von CHF 50’787.46 aus. Die Jahresrechnung 2025 des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Tösstal wird genehmigt.
Heizungsersatz im Schulhaus Wellenau
Die Heizungsanlage im Schulhaus Wellenau aus dem Jahr 1994 ist in die Jahre gekommen und bedarf der Erneuerung. Die bestehende Ölheizung ist gemäss dem aktuellen Energiegesetz mit erneuerbarer Energie zu ersetzen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten (Denkmal- und Gewässerschutz) sind die möglichen Varianten mit Einsatz von erneuerbarer Energie beschränkt. Die Ölheizung soll durch eine Pellets-Heizung ersetzt werden. Für die Sanierung der Heizungsanlage im Schulhaus Wellenau wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 245’000.00 bewilligt. Die Ausführung der Heizungsinstallationen (Teilkredit) wird, basierend auf der erfolgten Submission, an die Mischler Haustechnik AG, Hittnau, vergeben. Geplant ist, die Sanierung der Heizung zwischen den Sommer- und Herbstferien 2026 auszuführen.
Bauabrechnung der Hallenbadsanierung
Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2020 hat für die Sanierung des Hallenbades zu Händen der Urnenabstimmung einen Objektkredit von CHF 10’980’237.00 bewilligt. In der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 wurde der Kredit sehr deutlich angenommen. Unmittelbar nach der Kreditgenehmigung wurden die Ausschreibungsphase freigegeben und die Submissions- und Ausführungsplanung vorangetrieben. Bereits im Vorfeld der Urnenabstimmung wurde zur Erlangung einer frühzeitigen Planungssicherheit das Baugesuch eingereicht. Im Mai 2021 konnte die Baubehörde das Baugesuch genehmigen. An der Baukommissionssitzung im August 2021 erfolgten die Auftragserteilungen für den Rohbau, die Gebäudeinstallationen und insbesondere die Badewassertechnik. Am 20. Februar 2022 wurde der letzte Betriebstag mit der finalen Badentleerung zelebriert. Beim Rückbau zeigte sich, dass verschiedentlich Wasser in die Konstruktionen, unter anderen bei den Fassadenelementen, eindringen konnte. Die Fassadenkonstruktion musste daher grossflächig komplett erneuert werden. Die Beton- und Betonoberflächenanalysen zeigten tiefgreifende Korrosionsschäden auf. Die Sanierungsarbeiten waren wesentlich umfangreicher als geplant und hatten Terminverzögerungen zur Folge. Gleichzeitig sah sich die Baukommission mit baulichen Mehraufwendungen und gleichzeitig einer massiven Bauteuerung konfrontiert. Im Februar 2023 konnte mit den Haustechnikinstallationen begonnen werden. Am 23. März 2023 wurde die Gemeinde über den Konkurs des Baumeisters in Kenntnis gesetzt. Dies führte vorerst zu einem weitgehenden Baustopp, da die Bauplatzinfrastruktur nicht mehr bewirtschaftet wurde und die Innenrohbauarbeiten und Fertigstellungsarbeiten im Badbereich nicht weitergeführt werden konnten. Mit einer neuen Baufirma konnte der Baubetrieb nach rund sechs Wochen wieder hochgefahren werden. Die zeitintensiven Reprofilierungsarbeiten im Schwimmbadbereich wurden forciert, ebenso der Innenausbau. Im Juni 2023 konnten das grossflächige Deckengerüst demontiert und die Ausbauarbeiten im Badbereich vorbereitet werden. Die komplexen Arbeitsabläufe und die gleichzeitig hohen Ansprüche an die Prozessabläufe und Hygiene im Bad und gleichzeitige Lieferverzögerungen einzelner Materialien führten zu einer verspäteten Beckenfüllung. Die angestrebte Wiedereröffnung des Hallenbadbetriebes auf den Winterbeginn 2023/2024 musste daher leider auf den Frühling 2024 verschoben werden. Am 25. Mai 2024 konnte das Hallenbad anlässlich einer sehr gut besuchten Eröffnungsfeier mit anschliessendem Badewochenende der Bevölkerung wieder übergeben werden.
Aufgrund der enormen Bauteuerung von 14,6% beträgt der teuerungsbereinigte Objektkredit CHF 12’870’451.80. Durch den Gemeinderat wurden, unter anderem für konkursbedingte Mehrkosten, Zusatzkredite von total CHF 776’905.50 bewilligt, was nach Teuerung bewilligte Kredite von CHF 13’259’517.10 ergibt. Die Bauabrechnung weist Baukosten von CHF 13’957’307.90 aus, was unter Einschluss einer Rückstellung von CHF 50’000.00 für offene Leistungen Mehrkosten von CHF 747’790.70 (5,64%) gegenüber den bewilligten Krediten entspricht. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung «Sanierung Hallenbad» mit Kosten von CHF 13’957’307.90, davon Mehrkosten von CHF 747’790.80, genehmigt und zu Händen der Gemeindeversammlung verabschiedet.
Entsprechend dem Bruttoprinzip sind Subventionen von rund CHF 1,2 Mio. und eine MwSt.-Rückerstattung zu Gunsten der Gemeinde von rund CHF 550’000.00 nicht in die Bauabrechnung eingeflossen.
Neue Abteilungsleiterin Gesellschaft gewählt
Der Gemeinderat Bauma hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2026 Andreas Rohner, bisher Abteilungsleiter Gesellschaft, per 1. Juli 2026 zum neuen Gemeindeschreiber gewählt. Er tritt die Nachfolge von Roberto Fröhlich an, der mehrheitlich in den Ruhestand tritt und nur noch teilzeitlich und befristet für die Gemeinde tätig sein wird (vgl. Medienmitteilung vom 21. Januar 2026).
Die Stelle der Abteilungsleitung Gesellschaft wurde anschliessend umgehend ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat Rahel Würmli, Jona, per 1. August 2026 zur neuen Abteilungsleiterin Gesellschaft gewählt.
Rahel Würmli verfügt über ausgewiesene Führungserfahrung und fundierte Fachkenntnisse. Sie war unter anderem Stadträtin von Rapperswil-Jona (Ressort Gesundheit und Alter) und Altersbeauftragte sowie Leiterin der Fachstelle Alter + Gesundheit der Stadt Wetzikon. Zuletzt war sie als Co-Abteilungsleiterin Grundlagen, Kontrakte und Projekte bei der Dienststelle Gesellschaftsfragen der Stadt St. Gallen tätig. Der Gemeinderat gratuliert Rahel Würmli zur Wahl und freut sich auf die Zusammenarbeit.
