Kurzmitteilungen des Gemeinderats

PRSIAlters- und Pflegeheim

Sitzungen des Gemeinderates vom 17. und 18. März 2020

Gemeindeführungsorgan beauftragt
Die Gemeinden haben sich gemäss § 8 des Bevölkerungsschutzgesetzes auf ausserordentliche Lagen vorzubereiten und ihre Führungsorgane zu bestellen. Die Bewältigung der Coronakrise machte es erforderlich, dass das des Gemeindeführungsorgan (GFO) seine Tätigkeit aufnimmt. Der Gemeinderat hat die Zusammensetzung des GFO den aktuellen Herausforderungen angepasst. Mitglieder sind Andreas Sudler (Gemeindepräsident, Chef GFO), Heidi Weiss (1. Vizepräsidentin des Gemeinderats, Stv. Chef GFO), Manuela Burkhalter, Ressortvorsteherin Gesellschaft, Géza Kanabé, Ressortvorsteher Soziales, der Kdt des Zivilschutzes Tösstal und der Kommandant der Feuerwehr. Das Gemeindeführungsorgan kann je nach Bedarf die Vertreter weiterer Organisationen (z.B. SPITEX) beiziehen. Bis auf Weiteres wird auch Karin Inauen, Schulpräsidentin oder eine Verbindungsperson der Schule zu den Sitzungen beigezogen.

Sonntagsverkauf
Die Gemeinden im Kanton Zürich können jeweils für das Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage bezeichnen, an denen Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist. Hohe Feiertage sind davon ausgenommen. Seit mehreren Jahren führen zwei Betriebe Frühjahrsausstellungen durch, für welche bei der Gemeinde und beim Amt für Arbeit AWA um eine Bewilligung ersucht werden muss. Die beiden Firmen (und auch weitere Gewerbetreibende) könnten ihre Geschäfte ohne Bewilligung der Gemeinde und des AWA offen halten, wenn die Gemeinde verkaufsoffene Sonntage festlegt. Zur Vereinfachung wurden für das Jahr 2020 der 5. April, 26. November, 13. Dezember und 20. Dezember als bewilligungsfreie Verkaufssonntage bezeichnet.

Tätigkeitsbericht und Jahresrechnung 2019 der Stiftung Pro Sternenberg
Der Gemeinderat hat als Aufsichtsbehörde den Tätigkeitsbericht und die Jahresrechnung 2019 der Stiftung Pro Sternenberg genehmigt.

Abschaffung Nachtzuschlag im Zürcher Verkehrsverbund
Im Dezember 2002 wurde im ZVV an Wochenenden ein Nachtangebot eingeführt. Heute wird das Nachtangebot von allen Altersgruppen genutzt. Es ist daher angezeigt, dass das Nachtangebot des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) künftig auch tariflich nicht mehr als Sonderfall (mit Zuschlag), sondern als normaler Bestandteil des ZVV-Angebots zu behandeln ist. Der ZVV unterbreitet die vorgesehene Abschaffung des Nachtzuschlages den Gemeinden zur Stellungnahme. Der Gemeinderat befürwortet die Aufhebung des Nachtzuschlages.

Anpassung der Hundeabgaben
Im 2009 hat der Gemeinderat die Hundeabgabe auf CHF 150.00 pro Hund und Jahr festgesetzt. Von den pro Hund erhobenen Abgaben müssen CHF 30.00 an den Kanton abgeführt werden. Derzeit ist die praktische Ausbildung nur für Halter von grossen und massigen Hunden vorgeschrieben. Neu sollen die Besitzer von allen Rassen (egal ob gross oder klein) einen obligatorischen Praxiskurs (wahrscheinlich 6 Lektionen) besuchen müssen. Zudem ist vorgesehen, dass alle Ersthundehalter und Halterinnen vor der Anschaffung eines Hundes einen obligatorischen Theoriekurs (wahrscheinlich 2 Lektionen) besuchen müssen. Diese Änderung soll voraussichtlich im 2021 in Kraft treten und wird zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Die seit 11 Jahren unveränderte Hundeabgabe wird daher massvoll auf CHF 170.00 pro Hund erhöht. Für Empfänger und Empfängerinnen von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen wird auf Gesuch hin rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 die Hundeabgabe auf CHF 70.00 für den ersten Hund ermässigt.

Ersatz einer Motorspritze
Beim Brand auf dem unteren Wolfsberg vom 10. Februar 2020 ist eine der drei Motorspritzen der Feuerwehr Bauma kaputt gegangen. Unabhängig davon war vorgesehen, diese aus dem Jahr 1968 stammende Motorspritze zu ersetzen. Für die Anschaffung einer Motorspritze samt Zubehör für die Feuerwehr Bauma hat der Gemeinderat ein Kredit von CHF 50’000.00 bewilligt.

Jahresrechnung 2019, provisorisches Ergebnis
Die Jahresrechnung 2019 wird voraussichtlich mit einem positiven Ergebnis von rund CHF 76’000.00 abschliessen, was zum Budget eine minime Abweichung von nur rund CHF 6’000.00 bedeutet. Die schwarze Null ist erfreulich, auch wenn das Ergebnis allerdings noch provisorisch ist.