Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

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Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand (bis 50 Meter Entfernung) jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden um Einhaltung der Vorschriften gebeten.

25. April 2024

Gemeinde Bauma | Abteilung Sicherheit