Medienmitteilung der Abteilung Tiefbau und Werke, Winterdienst

HBTBMedienmitteilungen

Medienmitteilung der Gemeinde Bauma

Im Oktober 2021

Winterdienst 2021-2022

Wir erwarten auch in Bauma langsam aber sicher den Wintereinbruch und damit verbunden die Schneeräumungsarbeiten auf den Baumer Strassen und Gehwegen. Das Sprichwort „Allen Leuten Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann“ trifft auf den Winterdienst ganz besonders zu.

Wir sind alle Strassen- und Trottoirbenützer. Es ist naheliegend, dass die Wünsche und Ansprüche an den Winterdienst unterschiedlich sind;

  • Kinder wollen endlich schlitteln
  • Ältere Leute möchten ohne auszugleiten einkaufen
  • Berufstätige müssen rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz gelangen

Mit Unterstützung von beauftragten Unternehmen halten die Werkhofmitarbeiter der Gemeinde Bauma das Gehweg- und Strassennetz der Gemeinde für die Benützer über die Wintermonate in möglichst gutem Zustand. Auf den Kantonsstrassen ist der Unterhaltsdienst des Tiefbauamtes des Kantons Zürich zuständig.

Nicht immer gelingt es, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen aber, dass die Beteiligten motiviert und nach besten Kräften die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen werden.

Was muss bei Schneefall speziell beachtet werden?
In zunehmendem Mass werden auf dem Gemeindegebiet Bauma öffentliche Strassen von Automobilisten als Dauerparkplatz genutzt. Bei Verstössen im Rahmen der Strassenverkehrsgesetzgebung werden die Fahrzeughalter polizeilich verzeigt. Im Zusammenhang mit den Winterdienstarbeiten stellen auch die gesetzeskonform parkierten Fahrzeuge innerhalb des Strassenperimeters eine massive Behinderung dar. Aufgrund der eingeschränkten Durchfahrtsbreite fehlt der Raum für Schneemahden und erhöht sich zudem das Risiko für Beschädigungen an den parkierten Fahrzeugen. Zudem kann das dahinterliegende Trottoir nicht geräumt werden, was eine eingeschränkte Begehbarkeit der Trottoire zur Folge hat. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen und dabei eine gute Räumqualität zu erreichen, bitten wir darum, im öffentlichen Raum Fahrzeuge nicht ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

Auch Sie sind gefordert
Die Schneeräumung auf privaten Strassen, Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Die Winterdienstorganisation der Gemeinde Bauma kann für diese Aufgaben nicht beansprucht werden. Weiter ist es nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer geworfen werden.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Bauma, Werkhof, Tel. 052 386 21 71 / E-Mail werkhof@bauma.ch

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  1. Oktober 2021