Plangenehmigungs-verfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage

HBTBAmtliche Publikation

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage

Starkstromanlage ordentliches Plangenehmigungsverfahren

Bauma
S-094919.2
Mast-Transformatorenstation Musterplatz
– Neuer Kabelaufstieg mit Kabeln 3x(1x240AI/35)
– Montage von Stationsschalter und Kabine

Koordinaten: 710466 / 248848

L-153709.3
16 kV-Kabel zur Mast-Transformatorenstation Musterplatz ab Schindlet Mast Nr. 36 der
Leitung Nr. L-117382
– Teilverkabelung

L-224500.1
16 kV-Kabel zwischen der Mast-Transformatorenstation Musterplatz und der
Transformatorenstation Oberwis
– Verkabelung

L-224501.1
Niederspannungsverteilnetz ab der Mast-Transformatorenstation Musterplatz

L-224502.1
Niederspannungsverteilnetz ab der Mast-Transformatorenstation Oberwis

der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, 8022 Zürich

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte
Plangenehmigungsgesuch eingegangen.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 22. Januar bis 22. Februar 2016 bei der
Gemeindeverwaltung, Büro 12, 1. Obergeschoss, während den Bürozeiten öffentlich
auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des
Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des
EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrom-
inspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände
sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen.
Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind
ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Baudirektion KT ZH
Generalsekretariat
Leitstelle für Baubewilligungen