Privater Gestaltungsplan «alter Landi», Öffentliche Auflage

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Privater Gestaltungsplan «alter Landi», Öffentliche Auflage

Angaben zum Inhalt

Der Gemeinderat Bauma hat am 1. Juli 2026 den privaten Gestaltungsplan «alter Landi», zuhanden der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung durch die nach- und nebengeordneten Planungsträger im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.

Der Gestaltungsplan umfasst folgende Bestandteile
– Gestaltungsplan-Vorschriften, dat. 12. Juni 2026
– Situationsplan Mst. 1:500, dat. 12. Juni 2026
– Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV, dat. 12. Juni 2026

Beilagen:

  • Richtprojekt Architektur vom 10. Juni 2026,
    Baumgartner Partner Architekten AG
  • Richtprojekt Umgebungsgestaltung vom 1. Juni 2026,
    Arcoplan KLG
  • Lärmgutachten nach Art. 31 und Art. 7 LSV
    vom 9. Juni 2026, Emch+Berger AG
  • Studie Verkehr vom 11. Juni 2026, Viatron AG
  • Offenlegung Lochbach, Bauprojekt vom November 2025,
    Niederer + Pozzi Umwelt AG
  • Hochwasserschutznachweis vom 26. Mai 2026,
    Niederer + Pozzi Umwelt AG
  • Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung vom Oktober 2025,
    Niederer + Pozzi Umwelt AG

Angaben zur Auflage
Die öffentliche Auflage dauert 60 Tage. Sie beginnt am 9. Juli 2026 und endet am 7. September 2026. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen auf www.bauma.ch eingesehen bzw. heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung Bauma (Schalter Bauen, EG), Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise
Innert der Auflagefrist sind alle interessierten Personen berechtigt, sich zum privaten Gestaltungsplan «alter Landi» zu äussern. Einwendungen sind dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, bis spätestens 9. September 2026 schriftlich einzureichen. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.

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