Privater Gestaltungsplan «Juckeren», Bekanntmachung von redaktionellen Änderungen
Angaben zum Inhalt
Die Gemeindeversammlung Bauma hat am 23. Juni 2025 dem privaten Gestaltungsplan Juckeren zugestimmt und den Gemeinderat ermächtigt, allfällige Änderungen an den Gestaltungsplanunterlagen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sie sich als Folge von Entscheiden in Rechtsmittelverfahren oder von Auflagen im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen.
Der Gemeinderat Bauma hat mit Beschluss Nr. 2026-118 vom 20. Mai 2026 verschiedene redaktionelle Änderungen und Präzisierungen genehmigt, welche vom Amt für Raumentwicklung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens verlangt wurden.
Die Änderungen betreffen insbesondere Präzisierungen und Ergänzungen in den Gestaltungsplanvorschriften, dem Situationsplan, dem Richtkonzept sowie dem Erläuterungsbericht, namentlich hinsichtlich Freiraumgestaltung, Baumkonzept und Gewässerraum. Die vorgenommenen Änderungen haben keine materiellen Auswirkungen auf den privaten Gestaltungsplan.
Angaben zur Auflage
Der Gemeinderatsbeschluss sowie die dazugehörenden Dokumente liegen ab dem 4. Juni 2026 öffentlich auf. Während dieser Zeit können die Unterlagen auf www.bauma.ch eingesehen bzw. heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung Bauma (Schalter Bauen, EG), Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Gegen den Gemeinderatsbeschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden. Die Re-kursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Gemeinderat

