Privater Gestaltungsplan „Juckeren“; Festsetzung und Genehmigung
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion:
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bauma haben an der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025 folgenden Beschluss gefasst:
Der private Gestaltungsplan «Juckeren» wird genehmigt und festgesetzt.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 10. September 2026, mit Beschluss Nr. 0192 / 26 verfügt:
Der private Gestaltungsplan «Juckeren», welchem die Gemeindeversammlung der Gemeinde Bauma mit Beschluss vom 23. Juni 2025 zugestimmt hat und den der Gemeinderat mit Beschluss vom 20. Mai 2026 in Anwendung der Kompetenzdelegation angepasst hat, wird genehmigt.
Auflage:
Die Unterlagen liegen ab dem Datum der Veröffentlichung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau und Liegenschaften, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf (§ 5 Abs. 3 PBG).
Rechtsmittel:
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
17. September 2026
Der Gemeinderat

