Revision kommunale Richtplanung Verkehr

HBTBAmtliche Publikation

Revision kommunale Richtplanung Verkehr; Festsetzung und Genehmigung

Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion:

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bauma haben an der Gemeindeversammlung vom 19. März 2018 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Revision der kommunalen Richtplanung (Neufestsetzung Verkehrsplan) wird festgesetzt.
2. Dem Bericht über die nichtberücksichtigten Einwendungen gemäss § 7 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes PBG wird zugestimmt.
3. Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 7. September 2018 mit Beschluss Nr. 0820/18 verfügt:
I. Die Revision der kommunalen Richtplanung (Neufestsetzung Verkehrsplan), welche die Gemeindeversammlung Bauma mit Beschluss vom 19. März 2018 festgesetzt hat, wird genehmigt.
II. Die Aufhebung des Gesamtplans von Bauma (RRB Nr. 4154/1984) vom 07. November 1984 wird genehmigt.
III. Die Aufhebung des Gesamtplans Sternenberg (RRB Nr. 2738/1992) vom 9. September 1992 wird genehmigt.

Auflage:
Die Unterlagen liegen ab dem Datum der Veröffentlichung während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung auf (§ 5 Abs. 3 PBG).

Rechtsmittel:
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Bauma