Sanierung Gemeindehaus, Bauabrechnung

HBTBAmtliche Publikation

Sanierung Gemeindehaus, Dorfstrasse 41, Bauma Genehmigung der Bauabrechnung

Ausgangslage

An der Sitzung vom 16. April 2016 genehmigte der Gemeinderat den Kostenvoranschlag ohne die als Optionen ausgewiesenen, nicht gebundenen Ausgaben. Der erforderliche Kredit wurde zulasten der Investitionsrechnung mit einem Betrag von CHF 4’995’000.00 als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2017 bewilligte zwei im Zusammenhang mit der Sanierung des Gemeindehauses stehende Zusatzkredite für ungebundene Ausgaben. Der erste Kredit von CHF 237’000.00 beinhaltete den Ausbau des Dachgeschosses für das Chronik-Archiv und den Postraum, den Einbau einer Dusche in der Personalgarderobe auf dem parkplatzseitigen Zugangsgeschoss, das Überziehen der Treppenhauswände mit einem Baumwollgewebe und das Versetzen der Brunnenanlage auf die Zugangsseite. Der zweite Kredit von CHF 310’000.00 beinhaltete die Neugestaltung des Aussenbereichs zwischen Dorfstrasse und Haupteingang. Im Rahmen der Ausführungsplanung und der Umsetzung genehmigte der Gemeinderat am 10. Mai 2017 einen Zusatzkredit von CHF 48’000.00 für die Erstellung eines Einzelbüros für den Gemeindeschreiber mit einem abgetrennten Besprechungszimmer. Bei der Ausführung der Umgebungsgestaltung zeigte sich, dass die rund 70 Jahre alten Zäune in einem schlechten Zustand sind. Für den Zaunersatz und den Ersatz der auf Privatgrund zu entfernenden Bepflanzung bewilligte der Gemeinderat am 6. Februar 2019 einen Kredit von CHF 53’000.00. Die Summe der bewilligten und abrechnungspflichtigen Kredite erhöhte sich damit auf CHF 5’643’000.00.

Das Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Baukommission hat die Bauabrechnung erstellt und dem Gemeinderat unterbreitet. Bei bewilligten Krediten von CHF 5’643’000.00 (ohne Berücksichtigung der Teuerung) weist die Bauabrechnung einen Aufwand von CHF 5’494’188.80 aus. Das Projekt konnte damit CHF 148’811.20 unter dem bewilligten Gesamtkredit abgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der Teuerung (CHF – 37’289.95) beträgt die Kreditunterschreitung noch CHF 111’521.26.

Prüfung der Bauabrechnung durch die Rechnungsprüfungskommission

Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung mit Beschluss vom 16. November 2022 der Rechnungsprüfungskommission (RPK) zur Prüfung und Stellungnahme unterbreitet. Nach eingehender Prüfung empfiehlt die RPK mit Schreiben vom 23. Januar 2023 der vorliegenden Bauabrechnung zuzustimmen.

Genehmigung der Bauabrechnung

Gemäss Art. 28 Abs. 1 Ziff. 3 der Gemeindeordnung erfolgt die Genehmigung von Abrechnungen über neue Ausgaben, die von den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung beschlossen worden sind und bei denen keine Kreditüberschreitung vorliegt, durch den Gemeinderat. Der Gemeinderat hat über genehmigte Bauabrechnungen durch amtliche Publikation oder an der Gemeindeversammlung zu informieren.

Mit Beschluss vom 28. Februar 2024 hat der Gemeinderat die Bauabrechnung genehmigt:

  1. Die Bauabrechnung in der Höhe von CHF 5’494’188.80 für das Projekt Gemeindehaus; Sanierung,
    wird genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 70, 8330 Pfäffikon, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Akten liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma; 1. OG (Präsidiales+Sicherheit) während den Öffnungszeiten (Montag 08.30–11.30 und 14.00–18.30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 08.30–11.30 und 14.00–16.30 Uhr, Freitag 07.00–14.00 Uhr) zur Einsicht auf. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen

Gemeinderat