An der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 hat die Stimmbevölkerung der Gemeinde Bauma entschieden, das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk künftig zu verbieten.
Gegen die amtliche Publikation des Abstimmungsergebnisses ist kein Rechtsmittel ergriffen worden.
Damit tritt die Änderung von Art. 22 der Polizeiverordnung (PVO) der Gemeinde Bauma in Kraft.
Art. 22 PVO lautet neu wie folgt:
| Art. 22 | |
| Feuerwerk und
Leuchtkörper |
1Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist verboten.
2Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten. 3Für besondere Veranstaltungen kann der Gemeinderat Ausnahmebewilligungen erteilen. |
Nicht lärmendes Feuerwerk (wie Kometen, Vulkane oder Bengalfeuer) ist weiterhin erlaubt.
29. Januar 2025
Gemeinderat Bauma

