Vernehmlassung zum überarbeiteten Entwurf der neuen Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO)

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Die Gemeinde Bauma ist zurzeit an der Überarbeitung der Verordnung über Abwasseranlagen sowie der Verordnung über Beiträge und Gebühren an Abwasseranlagen (beide aus dem Jahr 1978). Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2022 der Gemeindeversammlung einen ersten Entwurf der SEVO unterbreitet. Dieser wurde durch die Gemeindeversammlung zurückgewiesen und vom Gemeinderat darauf überarbeitet.

In der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) werden die Rechte und Pflichten der Gemeinden und der Privaten geregelt. Zudem werden die Eckwerte der Abwasserentsorgung sowie die Finanzierung der öffentlichen Abwasseranlagen definiert. Im Siedlungsentwässerungsreglement (SERE, Ausführungsbestimmungen der SEVO) werden die Aufgaben und Arbeiten der Gemeinde sowie der Privaten geregelt. Die Ausführungsbestimmungen geben Aufschluss über Schnittstellen, Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der Abwasserentsorgung sowie über notwendige Kontrollen.

Die übergeordneten Rechtsgrundlagen im Gewässerschutz und der Praxisvollzug haben sich zwischenzeitlich erheblich weiterentwickelt. Entsprechend wurde die Verordnung überarbeitet und aktualisiert. Zusätzlich zu diesen Anpassungen ist vorgesehen, das Gebührenmodell anzupassen. Es ist vorgesehen, die neue Siedlungsentwässerungs-verordnung im 2024 der Gemeindeversammlung zu unterbreiten.

Am Donnerstag den 30. November hat eine Informationsveranstaltung stattgefunden. Der Gemeinderat hat entschieden, vor der Antragstellung an die Gemeindeversammlung zusätzlich eine breit angelegte Vernehmlassung zum überarbeiteten Entwurf der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) durchzuführen. Die Vernehmlassung findet bis zum 29. Februar 2024 statt.

Einwohnerinnen und Einwohner sowie die angeschriebenen Interessenverbände/Organisationen sind eingeladen, zum Entwurf der neuen Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO), im genannten Zeitraum schriftlich Stellung zu nehmen. Die schriftlichen Stellungnamen sind an folgende Adresse zu richten;

Gemeindeverwaltung Bauma
Abteilung Tiefbau und Werke
Gublenstrasse 32
8494 Bauma

Der Entwurf der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) sowie die zugehörigen Unterlagen können unter www.bauma.ch online eingesehen werden. Auf Anfrage werden die Unterlagen in Papierform gerne zur Verfügung gestellt (Tel. 052 397 70 31).

Bauma, 21. Dezember 2023

Gemeinderat Bauma