Aufgrund von Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Hittnauerstrasse/Oberzelgstrasse, Saland, ist das Abbiegen in die Oberzelgstrasse nicht möglich. Die Zufahrt für die Anwohner der Oberzelgstrasse sowie für das Gewerbe erfolgt via Tösstalstrasse in die Oberzelgstrasse.
Um einen reibungslosen und sicheren Verkehrsfluss sowie das Kreuzen von Fahrzeugen zu gewährleisten wurde auf Antrag der Baudirektion (Tiefbauamt) für den Bereich Oberzelgstrasse 35 bis 39 ein temporäres Parkverbot erlassen. Die Verkehrsanordnung ist entsprechend signalisiert; das Parkverbot gilt ab sofort bis längstens Mitte Oktober 2026.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalter Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung gestützt auf § 4 i.V.m. § 25 Abs. 3 VRG entzogen.
- Juni 2026
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