Winterdienst 2020-2021

HBTBMedienmitteilungen

Wir erwarten auch in Bauma langsam aber sicher den Wintereinbruch und damit verbunden die Schneeräumungsarbeiten auf den Baumer Strassen und Gehwegen. Das Sprichwort „Allen Leuten Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann“ trifft auf den Winterdienst ganz besonders zu.

Wir sind alle Strassen- und Troittoirbenützer. Es ist naheliegend, dass die Wünsche und Ansprüche an den Winterdienst unterschiedlich sind;

  • Kinder wollen endlich schlitteln
  • Ältere Leute möchten ohne auszugleiten einkaufen
  • Berufstätige müssen rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz gelangen

Mit Unterstützung der Beauftragten halten die Werkhofmitarbeitenden der Gemeinde Bauma das Gehweg- und Strassennetz der Gemeinde für die Benützer über die Wintermonate in möglichst gutem Zustand. Auf den Kantonsstrassen ist der Unterhaltsdienst des Tiefbauamtes des Kantons Zürich zuständig.

Die Winterdienstarbeiten, insbesondere die Schneeräumungsarbeiten, werden hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Motorfahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkiert sind, behindern den Winterdienst. Um einen reibungslosen Ablauf der Winterdienstarbeiten zu ermöglichen, bitten wir darum, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbotsbereich sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Die Gemeinde sowie die Beauftragten lehnen jede Haftung für Schäden ab, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen.

Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf privaten Haus­ und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Das Personal der Gemeinde kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer eingetragen werden.

Mit dem abgestuften Winterdienst ohne eine generelle Schwarzräumung wurden gute Erfahrungen gemacht. Prioritär werden Hauptverkehrsachsen, Strassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und starken Steigungen, und anschliessend die übrigen Strassen unterhalten. Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Belastung der Gewässer mit Schadstoffen zu verringern. Die Benützer des Verkehrsnetzes können beim abgestuften Winterdienst nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee­ oder Eisglätte sind. Wir ersuchen deshalb alle Verkehrsteilnehmenden, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Bauma, Werkhof, Tel. 052 386 21 71 / E-Mail werkhof@bauma.ch

3. Dezember 2020

Tiefbau- und Werkkommissison